Stromerzeugung durch Biogas


Eine Biogasanlage erzeugt in der Regel Strom und Wärme gleichzeitig. Dies wird durch das Nachschalten eines Blockheizkraftwerks innerhalb der Biogasanlage erreicht. Das Gas wird dabei zunächst durch eine Saugpumpe oder ein Gebläse aus dem Fermenter in die Steuerungszentrale der Anlage geleitet. Hier müssen nun einige Aufbereitungsschritte wie zum Beispiel das Entschwefeln und Abtrennen von Wasser vorgenommen werden. Sind diese Schritte vollzogen, steht das Biogas in einer Form zur Verfügung, die für die Verbrennung in einem Gasmotor geeignet ist. Bevor das Gas jedoch im Motor verbrannt werden kann, muss daraus zunächst ein Gemisch hergestellt werden. Das Gas an sich könnte nur sehr schwer gezündet werden, da es in der Konzentration, wie es nach Verlassen des Fermenters vorliegt, kaum explosiv ist. Damit ein zündfähiges Gas für den Motor hergestellt werden kann, durchläuft das Biogas nun eine Gemischaufbereitungseinrichtung. Diese ist mit einem Vergaser oder einer Einspritzanlage beim Auto oder Motorrad zu vergleichen. Dem Gemisch wird hier Frischluft zugefügt, die dafür sorgt, dass die Zündfähigkeit steigt. Das Mischungsverhältnis zwischen Biogas und Frischluft wird dabei automatisch durch einen Computer gesteuert.

Liegt schließlich das zündfähige Gemisch aus Biogas und Frischluft vor, kann es in einen Gasmotor geleitet werden, wo es schließlich entzündet und verbrannt wird. Durch den Verbrennungsvorgang entsteht Energie, die sich im Motor auf eine rotierender Welle (die so genannte Kurbelwelle) übertragen lässt. Mit dieser Welle ist ein Generator, das heißt ein Elektromotor, gekoppelt, der durch die Gasmotorwelle angetrieben wird. Der Generator erzeugt nun elektrischen Strom, der entweder direkt ins öffentliche Netz eingespeist werden kann, oder aber wiederum zum Betrieb der Biogasanlage und zusätzlich der angeschlossenen Haushalte beziehungsweise Gebäude des landwirtschaftlichen Hofes genutzt werden kann. Als besonderes Schmankerl für die Betreiber von Biogasanlagen, die den produzierten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, winkt die so genannte Einspeisevergütung. Dabei handelt es sich also um die Bezahlung, welche für den produzierten Strom geleistet wird. Diese Einspeisevergütung teilt sich wiederum in eine Grundeinspeisevergütung sowie verschiedene Zuschläge auf. All diese Vergütungen sind im Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) in Deutschland festgelegt. Die Grundeinspeisevergütung wird dabei immer gezahlt, unabhängig davon, aus welchen Substraten das Biogas hergestellt und mit welchem Verfahren es anschließend weiterverarbeitet wird. Im Jahr 2009 beträgt diese Grundeinspeisevergütung bei einer Anlagengröße bis zu 150 Kilowatt 11,67 Cent pro KWh, bei einer Anlage von bis zu 500 Kilowatt sind es 9,18 Cent pro KWh.

Zusätzlich zur Grundeinspeisevergütung gibt es den so genannten NAWARO-Zuschlag. Das Wort NAWARO ist hierbei die Abkürzung für „nachwachsende Rohstoffe“. Um diesen Zuschlag zu erhalten, muss der Betreiber der Biogasanlage nachweisen, dass er ausschließlich nachwachsende Rohstoffe als Substrate in seiner Anlage einsetzt. Solche Rohstoffe können zum Beispiel Energiepflanzen wie Mais und ähnliches sein. Weist der Betreiber der Anlage also nach, ausschließlich solche Stoffe zu verwenden, bekommt er zur Zeit einen Zuschlag von 7 Cent auf die Grundeinspeisevergütung bei Anlagen bis 500 Kilowatt. Bei größeren Anlagen beträgt die Zulage noch 4 Cent. Zusätzlich zum NAWARO-Zuschlag gibt es noch den so genannten KWK-Zuschlag. Diese Abkürzung steht für Kraft-Wärme-Kopplung. Der Zuschlag wird für Anlagen gezahlt, die das Biogas nach dem Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung weiterverarbeiten, die also aus dem Gas nicht nur Strom, sondern auch Wärme erzeugen. Um die Zuschläge einheitlich festzulegen, gibt es ein eigenes KWK-Gesetz. Die Höhe der Zuschläge schwankt hier allerdings ständig und ist zusätzlich in ein Mehrklassensystem unterteilt. Momentan gibt es für Anlagen, die zwischen 7 und 19 Jahren alt sind 0,56 Cent Zuschlag. Für Anlagen, die zwischen dem 01.04.2002 und dem 31.12.2005 modernisiert wurden, wird ein KWK-Zuschlag von zur Zeit 1,59 Cent bezahlt. Neue, das heißt ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommene und besonders kleine Biogasanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt erhalten zur Zeit einen KWK-Zuschlag von 2,1 Cent. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Höhe der Zuschläge bereits nächstes Jahr schon wieder ändert.